Fußballschuhe und Fahrräder gesucht

Die ehrenamtliche Betreuergruppe sucht für die in Welschneudorf wohnenden Flüchtlinge noch gebrauchte, aber verkehrstüchtige Fahrräder sowie Fußballschuhe der Größen 40 bis 43. Wer entsprechende Sachen abgeben möchte, kann sich an Ulla Döring (02608-673) oder Herbert A. Eberth (02608-944580) wenden. Die Helfer der Betreuergruppe danken allen bisherigen und künftigen Spendern herzlich für ihre Unterstützung.

Gegenseitige Rücksichtnahme hilft allen

Vor wenigen Wochen habe ich an dieser Stelle die Regelungen zur “Arbeit im Freien” veröffentlicht. Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben mich zwischenzeitlich darum gebeten, erneut auf die allgemeinen Spielregeln zum Betrieb von Gerätschaften im Freien hinzuweisen. Dieser Bitte komme ich gerne nach, weil es doch selbstverständlich sein sollte, dass auch die Feiertage nicht dazu genutzt werden dürfen, um draußen lärmintensive Arbeiten zu verrichten.

Bei allem Verständnis für die individuellen Freiheiten des Einzelnen, sind die Grenzen des Erlaubten aber für Jedermann und jede Frau beachtlich! An Christi Himmelfahrt oder Fronleichnam zu hämmern, schweißen oder bohren kann doch wirklich nicht sein! Ich werde zukünftig auch nicht mehr mit einzelnen Störern darüber diskutieren. Soweit mir Bürgerinnenn und Bürger belastbare Daten liefern, werde ich diese – ohne Wenn und Aber – an die Ordnungsverwaltung weitergeben. Dort können Maßnahmen getroffen werden, die zumindest finanziell ordentlich weh tun können.

Ruhezeiten gelten in reinen Wohngebieten an Werktagen von 20 bis 7 Uhr und am gesamten Sonntag bzw. Feiertag. Der Samstag ist hingegen von dieser Verordnung nicht geschützt, auch nicht die Mittagszeit an Werktagen. Für bestimmte Geräte können allerdings weitere zeitliche Betriebseinschränkungen gelten.

Rasenmäher und Kettensägen

Gartengeräte, die viel Krach verursachen, dürfen nicht zu jeder Tageszeit benutzt werden. Laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ( 32. BImSchV) sind die Betriebszeiten im Freien genau vorgeschrieben. Die Verordnung betrifft neben Baumaschinen, Reinigungsfahrzeugen auch im privaten Umfeld Gartengeräte wie z.B. Rasenmäher, Heckenschere, Laubbläser, Schredder, Rasentrimmer oder Vertikutierer.

Auch ein Heimwerker darf die Kreis- und Kettensäge zu den Ruhezeiten nicht anlassen. Mit Rücksicht auf die Nachbarschaft sollten diese Arbeiten auf die lauteren Werktage verschoben werden.

Grillen im Garten

Beim Grillabend gilt eine absolute Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr. Nachbarn müssen daher keine Ruhestörungen durch laute Unterhaltungen oder Musik auf Grillpartys über 22 Uhr hinaus hinnehmen. Wird das von der feierlaunigen Nachbarschaft nicht eingehalten, begeht diese eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße belangt werden.

Bei Störungen empfiehlt es sich, grundsätzlich mit dem Verursacher erst einmal zu sprechen und ihn zu bitten, die Betriebszeiten einzuhalten. Sollte dies keinen Erfolg bringen, ist das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur der richtige Ansprechpartner.

Wir hoffen doch alle, dass es dazu nicht kommen muss. Letztlich gilt aber auch, dass die Toleranzgrenzen denjenigen gegenüber, die sich überhaupt nicht an Spielregeln halten wollen, deutlich gesetzt werden sollten. Ein ständiges Akzeptieren und Hinnehmen ist dann auch keine Alternative. Gegenseitige Rücksichtnahme hilft allen!

Bernd Labonte, Ortsbürgermeister

Sprechstunde entfällt

Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters am Dienstag, 7. Juni, entfällt wegen einer zeitgleichen Verpflichtung in der Verbandsgemeindeverwaltung. In dringenden Fällen nehmen Sie bitte persönlich an einem anderen Tag Kontakt mit mir auf oder schicken eine E-Mail an die Adresse der Ortsgemeinde. Ich werde mich dann zeitnah melden.
Bernd Labonte, Ortsbürgermeister

Tempo 30-Zonen in Gemeindestraßen

Diese Schilder kennzeichnen jetzt einen Großteil der Gemeindestraßen als Tempo 30-Zone.
Diese Schilder kennzeichnen jetzt einen Großteil der Gemeindestraßen als Tempo 30-Zone.

Endlich ist es geschafft. Nach jahrelanger Diskussion konnten wir vor wenigen Tagen die entsprechenden Schilder anbringen.
Nach einer Beratung durch die zuständige Fachabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur wurde den Ratsmitgliedern dargelegt, dass durch Beschaffung von rund 10 Schildern und einem vertretbaren Kostenaufwand von rd. 1.000 € rund 90 % der Gemeindestraßen – sehr zeitnah -zu Tempo 30-Zonen erklärt werden könnten. Nur bei wenigen kleinen Stichstraßen rentiere der Aufwand wohl nicht, weil sich durch die Kürze der Straßen kein Effekt ableiten wird.

Diese Umsetzung hat den Vorteil, dass alle Gemeindestraßen gleich behandelt werden und sich die Verkehrsteilnehmer auf einheitliche Verkehrsregelungen im gesamten Ortsgebiet einstellen könnten. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder von einzelnen Anliegern den Vorstoß, gerade vor ihrem Haus, in ihrer Straße, Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuführen. Alle anderen Bereiche sind den jeweiligen Anliegerfamilien bei solchen Vorstößen oftmals eher unwichtig.

Ein weiterer Aspekt dürfte sich auch aus dem Umstand ergeben, dass nach Einführung einer (fast) flächendeckenden Einführung von “Tempo 30” letztlich alle Anwohner selbst gefordert und angesprochen sind. Zurzeit wird ja immer gerne auf die “Anderen” verwiesen, die zu schnell fahren. Die Wortführer selbst, fahren ja alle langsam und immer angepasst!

Im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat dann nach intensiver Diskussion und Abwägung über den TOP: “Verkehrsregelungsmaßnahmen in Gemeindestraßen” entschieden, nachdem eine Informationsveranstaltung im Oktober des Jahres zwar angeboten aber nur sehr zurückhaltend angenommen wurde.

Die Ortsgemeinde hat jedoch die Möglichkeit und das Recht, in den Gemeindestraßen Verkehrsregelungsmaßnahmen zu beschließen und das wurde jetzt auf der Grundlage einer verkehrsrechtlichen Genehmigung durch das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur von unserem Gemeindearbeiter in Eigenregie umgesetzt. Die Witterung hatte eine zeitigere Erledigung leider nicht möglich gemacht. Die Schilder mussten ja alle zeitgleich angebracht werden.

Besonders bitte ich zu beachten, dass im Bereich “Einfahrt Lindenweg” bis zur Schulstr. eine verkehrsberuhigte Zone eingerichtet wurde, in der nur Schrittgeschwindigkeit zulässig ist und Parken auf der Straße nicht erlaubt ist.

Wie bereits an dieser Stelle ausgeführt, hat die Ortsgemeinde Welschneudorf keinen Einfluß auf Geschwindigkeitsregelungen in der L 327 (unserer Hauptstr. durch den gesamten Ort). Aus hiesiger Sicht haben die aufgestellten Geschwindigkeitsinformationssysteme bereits ihren beabsichtigten Zweck erfüllt und zu einer deutlichen Sensiblisierung der Verkehrsteilnehmer geführt. Es wird offensichtlich “angepasster” gefahren.

“Tempo” 30 hat viele gute Gründe: Alle gelten auch für unser Dorf:

  • Unfälle haben weniger schwere Folgen
  • Bessere Gefahrenwahrnehmung
  • Kürzere Haltewege
  • Geringere Aufprallwucht
  • Weniger Lärm und Abgase, mehr Wohnumfeldqualität
  • Weniger Streß, bessere Verständigung

… und dies alles durch ein paar Sekunden mehr für die Sicherheit

Untersuchungen haben deutlich gemacht, dass für 500m innerhalb einer Tempo-30-Zone der Zeitverlust erfahrungsgemäß 5 – 10 Sekunden im Vergleich zu einer Straße, auf der man 50 km/h fahren darf, beträgt.

Tragen auch Sie Ihren Teil dazu bei – beachten Sie die Verkehrsregeln und überschreiten Sie nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Mehr Vekehrssicherheit durch k ü r z e r e Bremswege.

Der Anhalteweg (Reaktionszeit + Bremsweg) ist bei Tempo 30 nur etwa halb so lang wie bei 50 km/h. Wenn ein Kind 15 m vor dem Fahrzeug auf die Straße läuft, kann der Fahrer mit 30 km/h noch rechtzeitig anhalten. Mit Tempo 50 kommt es trotz sofortiger Vollbremsung zu einem Aufprall mit kaum verminderter Geschwindigkeit. Schwere oder gar tödliche Unfallfolgen sind dann unvermeidlich.

Was bedeutet Tempo 30 für Fußgänger und insbesondere Kinder

  • Bleiben Sie auch in der Tempo-30-Zone aufmerksam!
  • Das Kinderspiel darf nicht auf der Fahrbahn stattfinden; hierzu dienen die Gehwege oder besser noch: spezielle Kinderspielplätze
  • Empfehlungen wie Ihr Kind sich auf dem Schulweg verhalten soll, gelten auch außerhalb der Schulzeiten.
  • Benutzen Sie geeignete Wege für Fußgänger und überqueren Sie die Fahrbahn vorsichtig oder gar an geeigneten Stellen wie z.B. im Kreuzungsbereich oder ggfs. an vorhanden Fußgängerquerungsstelle.

Was bedeutet Tempo 30 für Kraftfahrer?

Die Verkehrszeichen stehen nur zu Beginn oder am Ende einer jeweiligen Tempo-30-Zone. Ein Wiederholung der Verkehrszeichen innerhalb dieser Zone darf nicht erfolgen.

  • Innerhalb dieser Zone, die mehrere Straßenzüge umfassen kann, gilt: zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
  • In der Regel gilt in Tempo-30-Zonen die Vorfahrtsregelung rechts-vor-links.
  • Es ist nicht ausgeschlossen, dass innerhalb von Tempo-30-Zonen weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen ebenfalls durch Ausweisung einer weiteren Zone – wie z.B. verkehrsberuhigter Bereich mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit Schrittempo – gelten
  • es gilt überwiegend beim Verlassen der Tempo-30-Zone, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h innerorts festgelegt ist.

Appell an die Kraftfahrer:

  • Nehmen Sie Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer.
  • Zur Förderung des Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer
  • Zeige Verständnis und Bereitschaft durch Mitmachen, denn:

Tempo 30 spielt sich in den Köpfen ab! ” T e m p o – 3 0 ” mehr Sicherheit für uns alle
Zum Thema Parken noch der Hinweis:
Parken Sie keine Rettungswege zu und belassen Sie eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,00 m.

Für ein besseres Miteinander

Sie sollten bemüht sein, sich gegenüber den schwächeren Verkehsteilnehmern – Fußgänger, Radfahrer – partnerschaftlich zu verhalten.

Ältere Personen

  • sind in ihrer Sehfähigkeit beschränkt,
  • nehmen höhere Töne schlechter wahr,
  • haben Schwierigkeiten spontan und angemessen auf Gefahrensituationen zu reagieren,
  • sind in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt

Sehbehinderte und blinde Menschen

hier ist besondere Rücksichtnahme geboten, da, ob alt oder jung, diese Mitmenschen ihre Umgebung lediglich durch ihre ausgeprägten Sinne wahrnehmen können und zu schnell oder gar rücksichtslos fahrende Autofahrer als Gefahrenstelle alleine nur schwer einschätzen können.
Kinder

  • haben ein kleineres Sehfeld als Erwachsene,
  • können die Richtung von Geräuschen nur schwer bestimmen,
  • reagieren nicht gefahrenbewußt,
  • können ihre Bewegungsrichtung nicht sofort verändern,
  • können die Fahrgeschwindigkeit nicht abschätzen,
  • sehen aus der Froschperspektive und nehmen Größenverhältnisse anders als Erwachsene wahr.

Denken Sie daran, daß besonders Kinder sich spontan bewegen, plötzlich ihre Richtung ändern. Konflikte können Sie vermeiden, indem Sie frühzeitig Blickkontakt aufnehmen und das Tempo deutlich verlangsamen.

Es liegt jetzt an uns Allen, dafür zu sorgen, dass mit dem Aufhängen von Schildern nicht zur Symbolik verbunden wird, sondern sich insbesondere die Bürgerinnen und Bürger des eigenen Dorfes an die neuen Regeln halten.  Es ist vorgesehen, dass die Ordnungsverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur in unregelmäßigen Abständen Kontrollen durchführt.

Bernd Labonte, Ortsbürgermeister

Nutzung des Grillplatzes

Aus gegebener Veranlassung mache ich darauf aufmerksam, dass der Grillplatz nur nach vorheriger Genehmigung durch den Grillplatzverwalter Carsten Kollas genutzt werden darf. Die illegale Nutzung erfüllt grundsätzlich den Tatbestand des Hausfriedensbruchs.

Für ein kleines Entgelt und der Auflage, den Ort wieder in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen, darf jeder dort feiern. Es geht ja nicht darum irgendjemanden etwas zu verweigern, sondern um verantwortlichen Umgang mit fremden Eigentum. Schauen Sie sich bitte den anderen Artikel an. Verantwortlicher Umgang mit fremden Eigentum sieht nach meiner Vorstellung anders aus. Jede Woche werden die Kontaktdaten der verantwortlichen Personen an gleicher Stelle veröffentlicht. Ich bitte dringend um zukünftige Beachtung und Hinweis auf illegale Nutzung an Carsten Kollas.

Bernd Labonte, Ortsbürgermeister