Veranstaltungskalender für 2016

Im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltung mit den örtlichen Vereinen und Institutionen wurde vorgeschlagen den diesjährigen Veranstaltungskalender mit Terminen – soweit bekannt – zu veröffentlichen. Einige Gruppen und Vereine haben mir danach ihre derzeit bekannten Termine übermittelt. Diese Aufstellung soll für die Leser eine grobe Orientierung darstellen. Selbstverständlich stehen alle Termine unter Vorbehalt und können auch noch die eine oder andere Veränderung erfahren. Den Veranstaltungskalender kann man hier runterladen.
Bernd Labonte, Ortsbürgermeister

Helfertreffen um einen Tag verschoben

Das  ursprünglich für Montag, 29. Februar, vorgesehene Treffen   der   ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer Welschneudorf muss aus organisatorischen  Gründen  um  einen Tag auf Dienstag, 1. März, 18.30 Uhr  verschoben  werden.  Interessierte  Bürger  sind  herzlich zu dem Treffen  ins  Rathaus der Ortsgemeinde Welschneudorf eingeladen. Infos zur Flüchtlingshilfe unter 02608-673 bzw. 944580.

Sprechstunde am 1. März 2016 entfällt

Wegen einer anderweitigen Verpflichtung muss die Sprechstunde am Dienstag, dem 01.03.2016, 18:00 Uhr, leider ausfallen. In dringenden Fällen nehmen Sie bitte persönlich an einem anderen Tag Kontakt mit mir auf oder schicken eine E-Mail an die Adresse der Ortsgemeinde. Ich werde mich dann zeitnah melden.

Bernd Labonte, Ortsbürgermeister

Grünes Licht für Kirchensanierung

Der Kirchenraum im denkmalgeschützten Kurtrierischen Jagdzeughaus wird in diesem Jahr renoviert. (Grafik: Gemeinde Welschneudorf)
Der Kirchenraum im denkmalgeschützten Kurtrierischen Jagdzeughaus wird in diesem Jahr renoviert. (Grafik: Gemeinde Welschneudorf)

Wie Ortsbürgermeister Bernd Labonte jetzt mitteilte, hat das Bistum Limburg zwischenzeitlich die Genehmigung dazu gegeben, dass noch in diesem Jahr die Innenrenovierung der Kirche in Angriff genommen werden kann. Nachdem der Auftrag für die Fenstersanierung bereits erteilt wurde, soll witterungsbedingt in den kommenden Wochen damit begonnen werden. “Durch die frostigen Temperaturen machte es zuletzt wenig Sinn auf eine zügige Umsetzung zu beharren”, so Labonte. “Wir haben uns dazu entschlossen, günstigere Wetterverhältnisse abzuwarten. Für die Fenstersanierung ist die Ortsgemeinde mit einem vertraglichen Kostenanteil von 85 Prozent beteiligt. Zur Erhaltung unserer schönen Kirche, ist dieses Geld sicherlich gut angelegt.” Grünes Licht für Kirchensanierung weiterlesen

Heckenschnitt nur noch bis Ende Februar

Kahle Stellen und schiefe Kanten: So manche Hecke könnte für die kommende Gartensaison dringend mal einen Neuschnitt vertragen. Vielleicht müssen einige Sträucher sogar komplett entfernt werden. Wer seine Hecke in Schuss bringen will, muss sich allerdings beeilen. Der Radikalschnitt ist nur noch bis Ende Februar erlaubt.

Noch bevor der Frühling ins Land zieht, müssen Gartenbesitzer schon den Frühjahrsputz am gewachsenen Sichtschutz abgeschlossen haben. Denn Hecken, Gebüsche und Schilfe dürfen nur noch bis Ende Februar radikal gestutzt oder gerodet werden.

Hecke schneiden: Ab März gilt Bestandsschutz

Danach gilt bis zum 30. September ein Bestandsschutz, um Brutstätten von Tieren nicht zu gefährden. Doch wer nun Säge und Schere ansetzen will, muss auf das Thermometer schauen, warnt August Forster, Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in Bad Honnef bei Bonn. “Schneiden darf man bei bis zu fünf Grad minus.”

Hecke schneiden nicht bei großer Kälte

Sollte es kälter sein, schade ein Schnitt den Pflanzen: “Der Zweig wird gequetscht, und es gibt keinen sauberen Schnitt, der gut verheilen kann”, erläutert der Gartenexperte. Beim Schnitt sollte man die Zweige betrachten: Wohin werden sie wohl wachsen, und wohin will man, dass die Hecke wächst? Rausgeschnitten werde, was nicht passt. “Als Faustregel gilt, dass man bis zu einem Drittel wegnehmen kann.”

Bis zu 50.000 Euro Bußgeld für verspätetes Hecke schneiden

Das Verbot, Pflanzen zu roden und bis auf den Stock zurückzuschneiden, geht aus Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes hervor und soll dazu dienen, die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten zu schützen.

Erlaubt sind aber Maßnahmen, die der Pflege dienen, wie beispielsweise die Entfernung des Jahresaustriebes sowie Form- und Pflegeschnitte. Bei diesen Maßnahmen sollte allerdings auf brütende Tierarten besondere Rücksicht genommen werden. Das Auf-den-Stock-setzen von Gehölzen zählt laut Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nicht als Formschnitt. Das bedeutet, diese Maßnahme muss ebenfalls bis spätestens 1. März beendet sein.

Die Landwirtschaftskammer weist darüber hinaus darauf hin, dass Feldraine, Böschungen, Straßen- und Wegeränder oder nicht bewirtschaftete Flächen in der Zeit auch nicht abgebrannt werden dürfen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 50 000 Euro geahndet werden (Quelle: zuhause.de, dpa-tmn)

Bernd Labonte, Ortsbürgermeister