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Mehr Mobilfunk und weniger Gesundheit?

(wiw) Der Mobilfunkempfang in Welschneudorf lässt zu wünschen übrig. Schon lange beschweren sich Bürger über den schlechten Empfang.  Ortsbürgermeister Günther Perlick  wies nun kürzlich im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde darauf hin, dass  bereits Ende 2018  ein Mietvertrag mit der  Deutsche Funkturm
GmbH (DFMG)  zur Errichtung und dem Betrieb einer Funkübertragungsstelle mit  Standort am Sportplatz abgeschlossen wurde. Die Baugenehmigung wurde demnach bereits erteilt. Doch der Mobilfunkausbau ist längst nicht mehr unumstritten.

Wie die DFMG jetzt auf Anfrage von WiW erklärte, bekommt Welschneudorf  „einen modernen und zukunftsfähigen Mobilfunkmast, der eine Höhe von 40 Metern erreichen und die Telekom-Mobilfunkversorgung des Ortes sicherstellen wird. Der genaue Baubeginn steht noch nicht fest. In der Regel geht ein Standort sechs bis zwölf Monate nach dem Baubeginn in Betrieb und kann von Kunden genutzt werden.“ Mit dem Mobilfunkmast werden demnach in der Gemeinde zunächst die Mobilfunkstandards GSM (2G), UMTS (3G) und  LTE (4G) zur Verfügung stehen. Eine Erweiterung dieser Dienste – also auch 5G – sei möglich. Mit diesem Angebot soll die örtliche Mobilfunkversorgung optimiert werden. Eigentümerin und Betreiberin des Funkturms ist die DFMG.

Auf die Frage, inwieweit die Öffentlichkeit über das Vorhaben informiert werden soll, erklärte die DFMG: „In der Regel wird eine Medieninformation bei Baubeginn versendet. Zudem wird die Information auf den Twitter-Kanälen der Telekom und der DFMG geteilt.“

Mit dem Mobilfunkturm am Sportplatz werden dann zwei Funktürme im Bereich der Ortsgemeinde mit hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung senden. Der zweite befindet sich unmittelbar neben dem Wasser-Hochbehälter im Wald westlich der Ortslage und wird von Vodafone betrieben. Diese Einrichtung dient allerdings nicht der örtlichen Versorgung, sondern der Signalweiterleitung.

Ortsbürgermeister Perlick sieht im Zusammenhang mit dem Thema Mobilfunk auch eine Fürsorgepflicht der Gemeinde, wenn es um Folgen dieser neuen technischen Entwicklung für die  Gesundheit von Mensch und Umwelt geht. Bei einer Veranstaltung des Forums für ganzeitliche Gesundheit in Hachenburg informierte sich Perlick über gesundheitliche Aspekte und Bedenken im Zusammenhang mit dem neuesten Mobilfunkstandard 5G.

Der Bauingenieur und Baubiologe Armin Link, zweiter Vorsitzender des Forums, erläuterte bei der Veranstaltung die Grundlagen des neuen Mobilfunkstandards und die gesundheitlichen Bedenken gegenüber dieser neuen Technik.

Im Frühjahr 2019 wurden die Mobilfunkfrequenzen für den 5G-Standard unter den vier Anbietern Telekom, Vodafone, Telefónica (o2) und Drillich Netz AG (1&1) für insgesamt mehr als 6,5 Milliarden Euro versteigert. Ziel des 5G-Ausbaus ist nach Aussage der Bundesnetzagentur, Deutschland zur „Weltspitze bei der digitalen Infrastruktur und Leitmarkt für 5G“ zu machen. Mit der  neuen Mobilfunkgeneration 5G soll „die Entwicklung innovativer Dienste und Anwendungen (Industrie 4.0, automatisiertes Fahren, Internet der Dinge)“ gefördert werden (Quelle: Bundesnetzagentur). Presseberichten zufolge schätzt die Deutsche Telekom die Investitionskosten für den Netzausbau in Europa auf 500 Milliarden Euro (Quelle: Welt vom 28.11.2017). Die Telekom selbst will bis 2021 rund 20 Milliarden Euro in den Netzausbau in Deutschland investieren.

Angesichts eines derart gewaltigen Marktes mit entsprechenden Profiterwartungen betrieben die Mobilfunkanbieter schon seit einiger Zeit eine – wie Link es nannte – „Produktverteidigungsstrategie“: Obwohl bekannt sei, dass ein Produkt gesundheitliche Auswirkungen habe, versuchten die Anbieter, die Anerkennung dieser Problematik langfristig zu verhindern oder zu verzögern, um das Produkt so lange wie möglich auf dem Markt zu halten. Der Bauingenieur und -biologe kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die Versteigerung der Frequenzen abgeschlossen sei, bevor das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) überhaupt eine Aussage zum Thema 5G abgegeben habe. Demnach ist eine Stellungnahme des TAB erst 2020 zu erwarten.

Link nannte als prominentes Beispiel für Produktverteidigungsstrategien das Thema Asbest. Von diesem Material sei schon 1910 bekannt gewesen, dass es Krebs verursachen könne, es sei aber erst seit 1992 verboten. Ähnliches gelte für Nikotin, Dioxin und nicht zuletzt für den Mobilfunk, von dem das amerikanische Militär bereits 1971 gewusst habe, dass er weit unterhalb der geltenden Grenzwerte biologische Auswirkungen habe.

In der Natur, so erklärte der Bauingenieur, gebe es ein „biologisches Fenster“, das frei sei von äußeren elektromagnetischen Einflüssen, also  nicht-natürlichen Strahlungsfrequenzen (Elektrosmog). Innerhalb dieses Fensters findet demnach die elektromagnetische Kommunikation zwischen Körperzellen statt. Die Frequenzbereiche des Mobilfunks seien aber genau in dieses Fenster gelegt worden. Damit hätten sie Folgen für die so genannte Elektrosensibilität von Menschen und Tieren.

Der Aufbau von digitalen Mobilfunknetzen begann 1985 mit dem so genannten C-Netz, das in Teilen digital funktionierte, bei dem aber die Sprache ebenso wie bei den Vorgängern A- und B-Netz noch analog übertragen wurde. Diese drei Netze werden als Mobilfunk der ersten Generation (1G) bezeichnet.  1992 begann mit 2G das komplett digitale Mobilfunkzeitalter, das sich schließlich mit immer umfassenderer und schnellerer Datenübertragung bis zum aktuellen Mobilfunk der 4. Generation (4G) auf der Basis von LTE mit höheren  Übertragungsfrequenzen und -geschwindigkeiten und größerer Datenkapazität entwickelte. (Quelle: Informationszentrum Mobilfunk)

Mit jeder neuen Mobilfunkgeneration und den damit verbundenen höheren Strahlungsfrequenzen, so betonte Armin Link, verringert sich die Reichweite der Sender. Infolge dessen sinken die Abstände zwischen den einzelnen Sendestationen und es steigt die Dichte der Sendemasten. Reichte laut Link für 2G noch ein Senderabstand von 30 Kilometern,  sind es für LTE (4G) nur noch zirka neun Kilometer. Bei 5G sei mit  einem Abstand von 100 bis 200 Metern zu rechnen bei gleichzeitiger Erhöhung der Sendeleistung, warnte Link. Dies intensiviere die durchschnittliche Strahlungsbelastung deutlich. Für die Bestimmung dieser Belastung, betonte er, sei jedoch nicht der einzelne Strahlungspegel bei einem Handy-Telefonat ausschlaggebend, sondern die Dauerbelastung durch die ständig vorhandene Hintergrundstrahlung. Diese werde durch eine größere Anzahl von Mobilfunksendern erhöht.

Menschen, die mit körperlichen Symptomen auf hochfrequente elektromagnetische Felder (EMF) reagieren, werden als „elektrosensibel“ bezeichnet. Studien zufolge, so Forumsmitglied Link, lag deren Anteil 2006 bei rund zehn Prozent der Bevölkerung. Aus seiner Tätigkeit als Baubiologe schätzt er, dass ihr Anteil seither wegen des weiteren Mobilfunkausbaus – insbesondere LTE – auf 15 Prozent gestiegen und die Dunkelziffer wahrscheinlich höher ist. In einem Papier zu seinem Vortrag verweist Link auf eine Leitlinie der Europäischen Akademie für Umweltmedizin von 2016, die Empfehlungen zur Prävention, Diagnostik und Therapie von Beschwerden gibt, die durch EMF verursacht werden. Diese widerlege die Aussage, dass Elektrosensibilität Einbildung sei.

Über die tatsächlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung auf die Gesundheit wird allerdings sehr kontrovers debattiert. Dabei werde auf Seiten der Anbieter und der sie vertretenden Wissenschaftler bestritten, so der Baubiologe,  dass Mobilfunkstrahlung neben so genannter thermischer Effekte auch biologische und neurologische Beeinträchtigungen mit sich bringe. Hier haben sich demnach auch politische Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation WHO, die EU-Kommission und das Bundesamt für Strahlenschutz den Einschätzungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung ICNIRP angeschlossen, die erklärt hat, dass die einzig bewiesene gesundheitsschädliche Auswirkung von Mobilfunkstrahlung die Erwärmung von Zellgewebe sei – ein Effekt, wie er etwa in einem Mikrowellen-Ofen eintritt, allerdings bei deutlich höherer Strahlungsdosis. Im Begleitpapier zu seinem Vortrag erklärt Link, dass das ICNIRP-Sekretariat mietfrei direkt im Bundesamt für Strahlenschutz in München residiert und außerdem von der Bundesregierung mit  100.000 Euro im Jahr gefördert  wird (vgl. dazu: icnirp.org

Mobilfunkkritiker wie Armin Link betonen, dass die ICNIRP eine private Vereinigung von Wissenschaftlern ohne  amtlichen Charakter sei (vgl. dazu: Tagesspiegel vom 15.01.2019). Link zufolge ist sie ein Ableger der Internationalen Gesellschaft für Strahlenschutz (International Radiation Protection Association, IRPA), einer Organisation, die laut Link 1965 in den USA gegründet wurde, im militärischen Bereich wurzelt und von der Atomindustrie finanziert wird. ICNIRP rekrutiere ihre Mitglieder selbst, meide dabei Vertreter mit abweichenden Meinungen und besetze etwa bei der WHO jene Stellen, die mit der Empfehlung von Grenzwerten für den Mobilfunk beschäftigt seien. Bereits im Jahr 2000 hat die Internationale Konferenz Situierung von Mobilfunksendern erklärt, dass  „die Vorschläge der ICNIRP zum Schutz der menschlichen Gesundheit hinsichtlich der hochfrequenten elektromagnetischen Felder, auf welchen die derzeitigen Empfehlungen der WHO und des EU-Rates aufbauen, zum einen wissenschaftlich nicht haltbar sind und zum anderen den Schutz der menschlichen Gesundheit nicht gewährleisten können“.  (Quelle: web.archive.org)

Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation „diagnose: funk“ hat einen Forderungskatalog zum Thema Mobilfunk zusammengestellt. Er umfasst

  1. Die Errichtung von Glasfaser-Breitbandnetzen als Eigenwirtschaftsbetriebe von Kommunen zur Umsetzung strahlungsarmer Mobilfunkversorgung.
  2. Die Trennung von Indoor- und Outdoorversorgung als Grundlage jeder Mobilfunkplanung zum Zweck des Strahlungsschutzes in Wohnungen.
  3. Die Verpflichtung zur Technikfolgenabschätzung durch eine industrie- und regierungsunabhängige Kommission.
  4. Die Beweislastumkehr: Industrie und Staat müssen die Unschädlichkeit von Mobilfunk belegen.
  5. Ein Mobilfunknetz für alle Betreiber und Nutzer (wie bei Strom, Gas und Straßenbau).
  6. Verpflichtende Umweltschutzgutachten zum so genannten „ökologischen Fußabdruck“.
  7. Das Recht, analog leben zu können: Datenerfassung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bürgers und keine Datenerfassung bei Jugendlichen unter 16 Jahren.
  8. Schaffung und Erhaltung von funkfreien Gebieten zum Schutz elektrosensibler Menschen.

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