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Nutzung des Grillplatzes
Aus gegebener Veranlassung mache ich darauf aufmerksam, dass der Grillplatz nur nach vorheriger Genehmigung durch den Grillplatzverwalter Carsten Kollas genutzt werden darf. Die illegale Nutzung erfüllt grundsätzlich den Tatbestand des Hausfriedensbruchs. Für ein kleines Entgelt und der Auflage, den Ort wieder in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen, darf jeder dort feiern. Es geht ja nicht darum irgendjemanden etwas zu verweigern, sondern um verantwortlichen Umgang mit fremden Eigentum. Schauen Sie sich bitte den anderen Artikel an. Verantwortlicher Umgang mit fremden Eigentum sieht nach meiner Vorstellung anders aus. Jede Woche werden die Kontaktdaten der verantwortlichen Personen an gleicher Stelle veröffentlicht. Ich bitte dringend um zukünftige Beachtung und Hinweis auf illegale Nutzung an Carsten…
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Autoreifen auf dem Grillplatz verbrannt
Unbekannte haben in den vergangenen Tagen auf dem Gelände des Grillplatzes am Großen Dielkopf Autoreifen verbrannt. „Ich bin fassungslos“, erklärte dazu Ortsbürgermeister Bernd Labonte. „Diese illegale Verbrennungsaktion muss doch enorme Rauchentwicklung gebracht haben. Eine solche Sauerei muss geahndet werden! Labonte bittet die Bevölkerung: „Bitte helfen Sie mit, diese Umweltverschmutzer dingfest zu machen. Wer etwas Verdächtiges wahrgenommen hat, möge mir bitte einen entsprechenden Hinweis geben. Im Zweifel wird auch Vertraulichkeit zugesichert. Es macht einfach keinen Sinn mehr, die Dummheit und Dreistigkeit einiger Zeitgenossen zu kommentieren. Wir als Gemeinde müssen zusammenstehen und versuchen, diese Handlungen zu unterbinden. Das geht nur mit besonderer Aufmerksamkeit und spürbarer Ahndung, wenn Verursacher festgestellt werden können.“ Der…
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Grabsteinüberprüfung
In der 19. Kalenderwoche (ab 09.05.2016) wird die jährliche Grabsteinüberprüfung auf dem hiesigen Friedhof durch eine dafür eigens beauftragte Fachfirma durchgeführt. Aus haftungsrechtlichen Gründen sind die Ortsgemeinden verpflichtet diese Überprüfung durchführen zu lassen um eventuelle Mängel feststellen und beheben zu lassen. In diesem Zusammenhang haben Sie sicherlich schon einmal den Begriff der „Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde“ gehört. Darum geht es! Lockere oder abgängige Grabdenkmäler zu erkennen und den Hinterbliebenen die Unfallgefahr aufzuzeigen. Dies geschieht mittels eines Hinweises, der an dem Grabstein befestigt wird. Weiterhin erfolgt ein schriftlicher Hinweis und eine Beseitungsaufforderung durch das Friedhofsamt der Verbandsgemeindeverwaltung. Zu ihrer eigenen Sicherheit und zu ihrem eigenen Schutz dient also diese Überprüfung. Die Gemeinde…