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Vorschriften für Grünabfall beachten
Die Wasserzapfstellen am Friedhof sind in Betrieb genommen worden. In diesem Zusammenhang muss ich darauf aufmerksam machen, dass der Abfallcontainer am Friedhof ausschließlich für Grünabfall vorgehalten wird. Für andere Abfälle müssen zwingend die jeweiligen Behältnisse verwendet werden. Im Grünabfallcontainer dürfen keine Plastikteile und keine anorganischen Bestandteile von Kränzen (die z.B. aus Plastik sind) entsorgt werden. Erst recht darf dort kein Grabaushub entsorgt werden. Überschüssige Erde wird im Zweifel – gegen Entgelt – von dem Dienstleister entsorgt, der für den Grabaushub zuständig ist. Der „sortenreine“ Grünabfall, der auf den Friedhöfen anfällt, ist grundsätzlich für vertretbares Geld über die Ortsgemeinden zu entsorgen. Soweit allerdings jeglicher anderer Abfall dort in den Grünabfallbehälter gelangt,…