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    Glückwünsche, Grußworte und Datenschutz

    Im Amtsblatt findet man bei anderen Ortsgemeinden hin und wieder die Grußworte zu runden Geburtstagen oder Ehejubiläen von Bürgerinnen und Bürgern des jeweiligen Ortes. Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird in den vergangenen Jahren zunehmend kritisch betrachtet und rechtlich eingeschränkt. Gerne veröffentliche ich ebenfalls die Geburtstage und gratuliere öffentlich, wenn dies gewünscht wird. Ohne ausdrückliche und vorherige Einwilligung der/des Betroffenen, ist es mir leider nicht möglich, ja sogar verboten,  die mir zugänglichen Informationen öffentlich zu verwenden. In jahrelanger Übung (und rechtlich völlig unproblematisch) übersendet die Verbandsgemeindeverwaltung für die Ortsgemeinde ein persönliches Glückwunschschreiben zu dem jeweiligen Anlass. Eine angepasste Handhabung stelle ich gerne in Aussicht, soweit die Voraussetzungen dafür von den…