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    Sitzung des Ortsgemeinderates

    Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Welschneudorf findet statt am Dienstag, 5. November, 19:00 Uhr, im Sitzungsraum des Rathauses (Arzbacher Straße 1). Auf der Tagesordnung stehen neben den Regularien folgende Punkte: Information zur Dorfmoderation Bauvoranfrage für das Flurstück 39/1, Flur 2, Gemarkung Welschneudorf Information zum Bebauungsplan „Im Dielkopffeld“ Sportgelände 100-Jahr-Feier 800-Jahr-Feier Ortsgemeinde Welschneudorf Vitrine für Pokale der Vereine Information zur Bedarfsplanung Kindergarten Information zum Forstbetrieb Erstellung bzw. Fortschreibung der Investitionsliste zur Haushaltsplanung 2020 und zur Finanzplanung 2021 bis 2023 Einwohnerfragestunde Mitteilungen und Anfragen

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    Die Listen sind zu, einige Fragen offen

    Bei der Bürgerfragestunde während der letzten Ratssitzung vor der Kommunalwahl wurde die Frage gestellt, wieso Interessenten für eine Kandidatur zum Ortsgemeinderat schon frühzeitig gesagt wurde, die Listen seien voll, während ein Blick auf den Wahlzettel zeige, dass auf beiden Listen weniger als zwölf Kandidaten ausgewiesen seien. Der Fragesteller bezog sich dabei auf den Kandidaten für das Amt des Ortsbürgermeisters, Günther Perlick. Dieser sei bei einer entsprechenden Anfrage von Ortsbürgermeister Bernd Labonte darauf hingewiesen worden , dass  die  Listenaufstellung bereits abgeschlossen sei. Er könne sich jedoch noch für das Amt des Ortsbürgermeisters bewerben. Labonte antwortete auf die Frage, dass schon im November 2018 auf die Möglichkeit zur Listenbildung hingewiesen worden sei.…

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    Startschuss für neues Baugebiet noch vor der Wahl

    Die Mitglieder des Ortsgemeinderats treffen sich am Dienstag, 14. Mai, um 19 Uhr zu ihrer letzten Sitzung vor den Kommunalwahlen. Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung stehen unter anderem die Instandsetzung bzw. Sanierung der Blitzschutzanlage an der Kurfüstenhalle, die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Dielkopffeld“, eine Bauvoranfrage für ein Grundstück im Wohngebiet Bornplatz, die Verlängerung der Rahmenverträge für Baumpflegearbeiten und Baumkontrolle, die Vertragsverlängerung für Unternehmerleistungen an der Straßenbeleuchtung, die Beteiligung an der diesjährigen Kirmesveranstaltung auf dem Dorfplatz, Mitteilungen und Anfragen sowie eine Einwohnerfragestunde zum Abschluss der Sitzung. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschäftigt sich der Rat mit Mitteilungen und Anfragen.

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    „Unmenschlich und bürokratisch überzogen“

    Rund 1000 Meter lang ist die Ortsdurchfahrt Welschneudorf der Landesstraße 327. Auf dieser Strecke gibt es einen Fußgängerüberweg (FGÜ) unmittelbar an der Einmündung der Arzbacher Straße, gleich vor dem Rathaus. Im direkten Umfeld des  FGÜ gibt es drei Einzelhandelsgeschäfte, außerdem zwei weitere Straßeneinmündungen sowie zwei Bushaltestellen. Schätzungsweise 90 Prozent der schulpflichtigen sowie der Vorschulkinder, schätzt Lambert Stahlhofen, der auch Ratsmitglied und Beigeordneter der Ortsgemeinde ist, müssen die innerörtliche Durchgangsstraße in diesem Bereich überqueren, um zum Kindergarten oder zur Schule zu gelangen. „Warum also“, fragt sich Stahlhofen, „sollte in diesem Abschnitt der L 327 nicht auch zusätzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer gelten?“ Stahlhofen verweist auf das Beispiel Niederelbert, wo mit…

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    Satzungen aufgehoben

    Der Gemeinderat hob in seiner jüngsten Sitzung die Vorkaufsrechtssatzung für das Baugebiet „Im Krautfeld“ auf. Die Ortsgemeinde Welschneudorf hat im Jahre 1971 eine Vorkaufsrechtssatzung für das Baugebiet „Im Krautfeld“ aufgestellt. Durch diese Satzung steht der Gemeinde an den bezeichneten Flächen ein Vorkaufsrecht zu. Das Baugebiet „Im Krautfeld“ wurde nach der Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplans erschlossen und ist heute größtenteils bebaut. Außerdem ist das Vorkaufsrecht, das im Zusammenhang mit der Erstellung von Bebauungsplänen ergibt, inzwischen Bestandteil allgemeiner Bestimmungen des Baugesetzbuches. Die vorhandene Vorkaufsrechtssatzung aus dem Jahre 1971 hat sich demnach erübrigt. Der Ortsgemeinderat folgte nun der Empfehlung der Verbandsgemeindeverwaltung, die entsprechende Satzung aufzuheben.