Sprechstunde am 24.01.2017 entfällt

Wegen einer zeitgleichen Verpflichtung in der Verbandsgemeindeverwaltung muss die Sprechstunde am Dienstag, dem 24. Januar 2017, 18.00 Uhr, leider ausfallen. In dringenden Fällen nehmen Sie bitte persönlich an einem anderen Tag Kontakt mit mir auf oder schicken eine E-Mail an die Adresse der Ortsgemeinde. Ich werde mich dann zeitnah melden.

Bernd Labonte, Ortsbürgermeister

Winterdienst: Nicht nur Gemeinde in der Pflicht

Der Winter hat uns nun in dieser Woche dann doch so richtig überrascht.. Damit treten die alljährlichen Probleme und Diskussionen wieder zu Tage. Ich bitte um Verständnis dafür, dass der Gemeindearbeiter im Winterdienst nicht zur gleichen Zeit an jeder Ecke des Dorfes sein kann. Dirk Fußhöller arbeitet nach Plan, der verbindlich (von oben) festgelegt wurde! Es gibt demnach einen Streudienstplan, den er strikt beachten muss! Zuerst werden die Steilstrecken und die Bereiche um Schule und Kindergarten abgefahren. Dann werden auch die übrigen Straßen nach und nach geräumt bzw. gestreut.

Wir sind sicherlich seit Jahren verwöhnt. In anderen Orten wird der Winterdienst entweder gar nicht mehr von der Gemeinde durchgeführt oder nur noch in ganz schwierigen Wetter- und Verkehrslagen. Die Müllabfuhr, die sich ein kreisweites Bild machen kann, lobt ausdrücklich immer wieder, wie gut unser Dorf gestreut und geräumt wird. Sollte es dennoch irgendwann und irgendwo nicht zur Zufriedenheit funktionieren, sollte vielleicht etwas Nachsicht mit unserem Gemeindearbeiter geübt werden. Der Mann fährt in aller Regel mitten in der Nacht los, wenn andere noch ruhig in ihren Betten liegen.

Im Bedarfsfall muss zumindest auf Steilstrecken auch mehrfach am Tage geräumt werden. Bei durchschnittlichen Wintertagen (bei geringen Schneemassen) kann eine permante Räumung weder geleistet werden, noch ist sie unter Kostengesichtspunkten vertretbar. Pro Streuvorgang werden rd. 1500 Kilogramm Salz benötigt. Das Fahrzeug ist rd. 3-4 Stunden für einen Räum- und Streuvorgang im Einsatz. Jeder Einsatz muss auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gesehen und vertreten werden. Außerdem leidet die Umwelt auch unter dem zuweilen durchaus notwendigen Streusalzeinsatz. Deshalb versuchen wir, sehr bewusst und zielgerichtet vorzugehen. Auch aus dieser Abwägung heraus kann und wird das Streufahrzeug nicht permanent im Dorf herumfahren.

Diese Vorgehensweise hat bereits die ersten Kritiker auf den Plan gerufen. Wie man es macht, macht man es verkehrt. Für den einen wird zu wenig und für den anderen zu viel gestreut. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger wir tun unser Bestes, werden aber niemals alle Wünsche gleichermaßen erfüllen können! Aber nicht nur die Ortsgemeinde hat Pflichten. Auch jeder Eigentümer hat auch erst einmal vor seiner eigenen Haustür zu kehren. Demnach ist auch künftig damit zu rechnen, dass Schnee und Eis den Fußgänger- als auch Fahrzeugverkehr beeinträchtigen werden. Unter Hinweis auf unsere derzeit gültige Straßenreinigungsatzung (abrufbar über die Homepage der VG) muss ich aber in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Pflichten der Eigentümer (§§ 7,8) hinweisen: 

Die Eigentümer sind verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Befindet sich vor dem Grundstück kein Gehweg, somit ist die dortige Straße in einer Breite von 1,50 m zu räumen.

Bei den Fahrbahnen stellt sich diese Situation anders dar. Es besteht keine generelle Räumpflicht für die Straßen-Fahrbahnen. Lediglich Straßen mit besonderer Verkehrsbedeutung bzw. gefährliche Stellen müssen geräumt werden. Die Straße mit besonderer Verkehrsbedeutung in Welschneudorf ist die Hauptstraße. Das Räumen übernimmt hierfür der Landesbetrieb Mobilität. Der Winterdienst bei allen anderen Straßen ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde, ohne Verpflichtung hierzu. Viele Gemeinden in der Bundesrepublik haben deshalb den Winterdienst auf den Nebenstraßen eingestellt. Die Ortsgemeinde Welschneudorf ist derzeit finanziell in der Lage, diese freiwillige Aufgabe erfüllen zu können.

Wie bereits in der vergangenen Woche dargestellt wird ab diesem Jahr der Räumdienst wieder durch den Gemeindearbeiter und seinem eigens dafür beschafften Traktor übernommen.  Es kann aber durchaus vorkommen, dass der Räumdienst nicht unverzüglich oder zeitnah an allen Stellen des Ortes gleichzeitig ausgeführt wird.

Darüber hinaus darf ich die Anwohner bitten, den Winterdienst gefahrlos zu ermöglichen. Bitte parken Sie ihre Fahrzeuge so, dass das Räumfahrzeug problemlos passieren kann. Die winterlichen Verhältnisse an sich stellen bereits eine gefährliche Situation — auch für die Räumfahrzeuge — dar. Nicht immer sind diese Konstellationen für die Fahrer beherrschbar. Sollten sich also aufgrund der Parksituation von Fahrzeugen gefährliche Verkehrslagen ergeben, ist der Winterdienst angehalten, diesen Bereich nicht zu räumen, damit die Fahrzeuge nicht beschädigt werden. Das ist eine Dienstanweisung an den Gemeindearbeiter!

Es macht in diesem Zusammenhang auch keinerlei Beschwerde Sinn, wenn der Grund in der Parksituation in der betroffenen Straße liegt. Dies bitte ich bei entsprechenden Vorhaltungen erst einmal zu überprüfen. Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs des Winterdienstes bitte ich daher um Ihre Mithilfe und Beachtung. 

Bernd Labonte, Ortsbürgermeister

Sprechstunde am 10. Januar entfällt

Wegen einer zeitgleichen Verpflichtung in der Verbandsgemeindeverwaltung muss die Sprechstunde am Dienstag, dem 10.01.2017 um 18.00 Uhr leider ausfallen. In dringenden Fällen nehmen Sie bitte persönlich an einem anderen Tag Kontakt mit mir auf oder schicken eine E-Mail an die Adresse der Ortsgemeinde. Ich werde mich dann zeitnah melden.

Bernd Labonte, Ortsbürgermeister

 

Naspa besteht auf Schließung der Servicestelle

In der letzten Ausgabe des Wochenblattes musste ich leider über die Schließung der Servicestelle der Nassauischen Sparkasse zum 30.06.2017 berichten. Auf meinen Brief an den Vorstandvorsitzenden Herrn Högner hat mir der zuständige Regionalmarktleiter für den Westerwald -Herr Neunzerling- mittlerweile geantwortet.

Der Rückzug aus einem Ort, die Zusammenlegung mit anderen Finanzcentern erfolge nur nach intensiver Prüfung der jeweiligen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen. Die Nassauische Sparkasse habe zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Kunden über die Jahre mit zunehmender Intensität andere Vertriebswege in Anspruch genommen und den nebenamtlich geführten Servicepoints den Rücken gekehrt hätten. Zurückzuführen sei das auf eine zunehmende Mobilität – auch der älteren Kunden – und darauf, dass in den Finanz-Centern, z.B. in Montabaur, Nassau oder Bad Ems, alle Selbstbedienungsangebote 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche zur Verfügung stünden.

Darüberhinaus könne nur dort während der Öffnungszeiten eine kompetente Beratung zu allen Produkten und Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Auch würde das Telefon- und Internetbanking immer stärker frequentiert und biete immer einfachere und komfortablere Angebote für die Kunden der Bank.

Herr Neunzerling kündigt weiter an, dass man mit den ortsansässigen Geschäften über die Möglichkeiten zur Einführung des bargeldlosen Zahlens mit Karte sprechen und entsprechende Angebote machen wolle. Weiter werde man mit jedem Kunden rechtzeitig persönlich reden um für jeden eine für ihn passende Lösung zu finden. 

Wie zu erwarten war, sind die Entscheidungen bereits gefallen, wenn die Mitteilungen an die Gemeinden erfolgen. Das ist bedauerlich und spiegelt auch mittlerweile die mangelnde regionale Verbundenheit vieler Servicedienstleister. Uns wird leider nichts anderes übrig bleiben, als Herrn Neunzerling und seine Mitarbeiter an den wohlfeilen Ankündigungen zu messen. Bleiben wir gespannt, welche Angebote “jedem Kunden vor Ort” gemacht werden um die einzelnen Probleme zu lösen. Wie ist es denn bestellt mit der zukünftigen Bargeldversorgung für alle die immobil sind?

Ich bleibe dabei, machen Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger auch von Ihrem Recht Gebrauch diese Entwicklung und die vorliegende Entscheidung zu missbilligen. Dinge, die einmal weg sind, kommen erfahrungsgemäß leider auch nicht mehr wieder! Als Lehre auch aus dieser Reaktion eines jahrzehntelang präsenten Servicedienstleisters vor Ort: Stärken wir alle unsere noch vorhandene Infrastruktur vor Ort, indem wir noch konsequenter und bewusster handeln und alle Möglichkeiten vor Ort nutzen. Nur so können wir langfristig die dörfliche Struktur in der jetzigen Gestalt bewahren. Wie die Nassauische Sparkasse in ihren Ausführungen auch, bleiben uns alle diejenigen den Nachweis schuldig, die uns einreden wollen,  dass es immer nur an “uns” liegen soll, dass altbewährte Strukturen wegfallen “müssen”. Liegt es nicht auch an anderen -sehr profanen Dingen -wie Gewinnmaximierung- liebe Verantwortlichen der Nassauischen Sparkasse?

Bernd Labonte, Ortsbürgermeister

Aus der Ratssitzung vom 20.12.2016

Formelles Bauprogramm für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage „In den Stömpen“ im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Vorn in den Stömpen“ in Welschneudorf

Die Ortsgemeinde Welschneudorf beabsichtigt, im Januar 2017 die erstmalige Herstellung (endgültige Fertigstellung) der Erschließungsanlage „In den Stömpen“ in Welschneudorf öffentlich auszuschreiben.

Nach derzeitigem Planungsstand ist die Auftragsvergabe und der Beginn der Straßenbauarbeiten zur endgültigen Fertigstellung der Fahrbahn und des einseitigen Gehweges als höhengleiche Mischfläche mit Entwässerungs- und Beleuchtungsanlage im Frühjahr/Sommer 2017 vorgesehen.

Zur teilweisen Refinanzierung der Aufwendungen, die der Ortsgemeinde Welschneudorf durch die erstmalige Herstellung (endgültige Fertigstellung) der Erschließungsanlage „In den Stömpen“ entstehen, müssen Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften der §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) erhoben werden. Der erschließungsbeitragsfähige Aufwand wird nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen ermittelt und abgerechnet.

Die Erschließungsbeitragspflicht entsteht gemäß § 133 Absatz 2 BauGB mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage. Die Erschließungsanlage „In den Stömpen“ ist endgültig fertiggestellt, wenn bestimmte – in der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Ortsgemeinde Welschneudorf näher festgelegte – Herstellungsmerkmale verwirklicht und alle Teileinrichtungen vorhanden sind, die nach dem Bauprogramm der Ortsgemeinde zur endgültigen Abrechenbarkeit dieser Erschließungsmaßnahme erforderlich sind.

Auf Basis der Ausführungsplanung des beauftragten Ingenieurbüros vom 11.10.2016 fasste der Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:

1. Die Erschließungsanlage „In den Stömpen“ in Welschneudorf (Flur 3, Flurstück 20/12, 183/4 und 170) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vorn in den Stömpen“ wird mit Fahrbahn und höhengleichem Gehweg einschließlich deren Entwässerungs- und Beleuchtungsanlagen unter Beachtung der Baubeschreibung der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vom 02.12.2016, der Ausführungsplanung und den Regelquerschnitten des Ingenieurbüros Brüll & Löwenguth vom 11.10.2016 erstmals endgültig hergestellt.

2. Die Baubeschreibung, die Ausführungsplanung und die Regelquerschnitte stellen das maßgebliche Bauprogramm zur erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlage „In den Stömpen“ (Flur 3, Flurstück 20/12, 183/4 und 170) dar und bestimmen, welche Teileinrichtungen in welchem Umfang die Gesamtfläche der v. g. Erschließungsanlage der Ortsgemeinde Welschneudorf in Anspruch nehmen, was im Einzelnen erstmals endgültig hergestellt wird und wie dies geschehen soll.

3. Soweit im Rahmen der erstmaligen Herstellung der v. g. Erschließungsanlage „In den Stömpen“ eine Vermessung und/oder Grunderwerb notwendig ist, wird diese(r) zum Gegenstand des Bauprogramms erklärt. Die vorstehend beschriebene Erschließungsmaßnahme der Ortsgemeinde Welschneudorf ist erst dann beendet, wenn neben der vollständigen bautechnischen Beendigung auch der in diesem Zusammenhang notwendige Grunderwerb mit allen Vermessungsarbeiten und Aufwendungen für notarielle Beurkundungen und Gerichtskosten für die Eintragung der Rechtsänderungen im Grundbuch abgeschlossen sind.

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Fertigstellung der Gemeindestraße „In den Stömpen“

Es wurde beschlossen, die Vorverlegung einer Leerrohrtrasse zur späteren Verlegung von Glasfaserkabel in der Gemeindestraße „In den Stömpen“ umzusetzen und auszuschreiben.

Das Vergabeverfahren soll eingeleitet werden. Ortsbürgermeister Labonte wurde ermächtigt, nach Abschluss des Vergabeverfahrens den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

Die getroffene Vergabeentscheidung wird dem Ortsgemeinderat in der folgenden Sitzung mitgeteilt.

Forstwirtschaftsplan 2017 verabschiedet

Revierförster Gebhard Klein erläuterte den Wirtschaftsplan 2017, der einen Holzeinschlag von 2.080 Festmetern vorsieht. Die geplanten Einnahmen für das Haushaltsjahr 2017 belaufen sich auf 124.114 Euro. Diese stammen überwiegend aus dem Holzverkauf. Dem gegenüber stehen geplante Ausgaben von 105.905 Euro. Insgesamt weist der Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Welschneudorf für 2017 somit einen zu erwartenden Überschuss von 18.209 Euro aus.

Der Ortsgemeinderat genehmigte den Forstwirtschaftsplan 2017.

Jahresrechnung 2015 beschlossen und Entlastung erteilt

Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates Welschneudorf am 14.12.2016 in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Jahresabschluss 2015 überprüft hatte (diese Prüfung führte zu keinen Beanstandungen), stellte der Ortsgemeinderat einstimmig den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 fest. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wurde die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Anschließend wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung erteilt.

Neufassung der Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat beschlossen

Die Arbeit in den Gremien der Ortsgemeinde Welschneudorf regelt die Geschäftsordnung. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.08.2014 die Geschäftsordnung beschlossen.

Durch Art. 1 des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene wurde die Gemeindeordnung (GemO) geändert. Ziel dieses Gesetzes ist, den Grundsatz der Öffentlichkeit von Ratssitzungen zu stärken, in dem die Voraussetzungen für die Behandlung von Angelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung eingeschränkt wurden.

Das Ministerium des Innern und für Sport hat nun eine an die neue Rechtslage angepasste Mustergeschäftsordnung erlassen.

Der Ortsgemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung die geänderte Geschäftsordnung.