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    Gegenseitige Rücksichtnahme hilft allen

    Vor wenigen Wochen habe ich an dieser Stelle die Regelungen zur „Arbeit im Freien“ veröffentlicht. Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben mich zwischenzeitlich darum gebeten, erneut auf die allgemeinen Spielregeln zum Betrieb von Gerätschaften im Freien hinzuweisen. Dieser Bitte komme ich gerne nach, weil es doch selbstverständlich sein sollte, dass auch die Feiertage nicht dazu genutzt werden dürfen, um draußen lärmintensive Arbeiten zu verrichten. Bei allem Verständnis für die individuellen Freiheiten des Einzelnen, sind die Grenzen des Erlaubten aber für Jedermann und jede Frau beachtlich! An Christi Himmelfahrt oder Fronleichnam zu hämmern, schweißen oder bohren kann doch wirklich nicht sein! Ich werde zukünftig auch nicht mehr mit einzelnen Störern darüber diskutieren.…