Schlagwort-Archive: Ortsgemeinde

Helfende Hände für Gemeinde gesucht

Es ist kein Geheimnis, dass ich davon überzeugt bin, dass Welschneudorf viele schöne Plätze und noch viele mehr Potenzial bietet, sich hier wohlzufühlen. Einige Plätze sind leider etwas in Vergessenheit geraten und brauchen etwas Pflege, die wir alleine von der Gemeinde nicht leisten können. Aufgrund von Gesprächen an der Kirmes richte ich einen Appell an diejenigen im Ort, die Zeit und Lust haben, verschiedene Verschönerungen gemeinsam zu gestalten. Das fördert die Gemeinschaft und ist für das Allgemeinwohl ein wichtiger Beitrag. Wer also Interesse hat, kann sich gerne bei mir melden, damit wir die Einzelheiten besprechen können.

Ralf Heibel, Ortsbürgermeister

Vertretung durch Beigeordnete

In der Zeit vom 11. – 13. Oktober 2019 werde ich von Frau Christina Rücker, Erste Beigeordnete der Gemeinde Welschneudorf, in allen Belangen vertreten, da ich zu diesem Zeitpunkt folgende Seminare besuchen werde:

  • Kommunalrechtliche Grundlagen der Ratsarbeit
  • Die Gemeinderatssitzung
  • Der Gemeindehaushalt

Frau Christina Rücker wird mich vollumfänglich vertreten. Sollte Frau Rücker unvorhergesehen verhindert sein, so übernimmt Herr Dirk Schuster, Zweiter Beigeordneter, meine Vertretung.

Günther Perlick, Ortsbürgermeister

Winterdienst: Nicht nur Gemeinde in der Pflicht

Der Winter hat uns nun in dieser Woche dann doch so richtig überrascht.. Damit treten die alljährlichen Probleme und Diskussionen wieder zu Tage. Ich bitte um Verständnis dafür, dass der Gemeindearbeiter im Winterdienst nicht zur gleichen Zeit an jeder Ecke des Dorfes sein kann. Dirk Fußhöller arbeitet nach Plan, der verbindlich (von oben) festgelegt wurde! Es gibt demnach einen Streudienstplan, den er strikt beachten muss! Zuerst werden die Steilstrecken und die Bereiche um Schule und Kindergarten abgefahren. Dann werden auch die übrigen Straßen nach und nach geräumt bzw. gestreut.

Wir sind sicherlich seit Jahren verwöhnt. In anderen Orten wird der Winterdienst entweder gar nicht mehr von der Gemeinde durchgeführt oder nur noch in ganz schwierigen Wetter- und Verkehrslagen. Die Müllabfuhr, die sich ein kreisweites Bild machen kann, lobt ausdrücklich immer wieder, wie gut unser Dorf gestreut und geräumt wird. Sollte es dennoch irgendwann und irgendwo nicht zur Zufriedenheit funktionieren, sollte vielleicht etwas Nachsicht mit unserem Gemeindearbeiter geübt werden. Der Mann fährt in aller Regel mitten in der Nacht los, wenn andere noch ruhig in ihren Betten liegen.

Im Bedarfsfall muss zumindest auf Steilstrecken auch mehrfach am Tage geräumt werden. Bei durchschnittlichen Wintertagen (bei geringen Schneemassen) kann eine permante Räumung weder geleistet werden, noch ist sie unter Kostengesichtspunkten vertretbar. Pro Streuvorgang werden rd. 1500 Kilogramm Salz benötigt. Das Fahrzeug ist rd. 3-4 Stunden für einen Räum- und Streuvorgang im Einsatz. Jeder Einsatz muss auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gesehen und vertreten werden. Außerdem leidet die Umwelt auch unter dem zuweilen durchaus notwendigen Streusalzeinsatz. Deshalb versuchen wir, sehr bewusst und zielgerichtet vorzugehen. Auch aus dieser Abwägung heraus kann und wird das Streufahrzeug nicht permanent im Dorf herumfahren.

Diese Vorgehensweise hat bereits die ersten Kritiker auf den Plan gerufen. Wie man es macht, macht man es verkehrt. Für den einen wird zu wenig und für den anderen zu viel gestreut. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger wir tun unser Bestes, werden aber niemals alle Wünsche gleichermaßen erfüllen können! Aber nicht nur die Ortsgemeinde hat Pflichten. Auch jeder Eigentümer hat auch erst einmal vor seiner eigenen Haustür zu kehren. Demnach ist auch künftig damit zu rechnen, dass Schnee und Eis den Fußgänger- als auch Fahrzeugverkehr beeinträchtigen werden. Unter Hinweis auf unsere derzeit gültige Straßenreinigungsatzung (abrufbar über die Homepage der VG) muss ich aber in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Pflichten der Eigentümer (§§ 7,8) hinweisen: 

Die Eigentümer sind verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Befindet sich vor dem Grundstück kein Gehweg, somit ist die dortige Straße in einer Breite von 1,50 m zu räumen.

Bei den Fahrbahnen stellt sich diese Situation anders dar. Es besteht keine generelle Räumpflicht für die Straßen-Fahrbahnen. Lediglich Straßen mit besonderer Verkehrsbedeutung bzw. gefährliche Stellen müssen geräumt werden. Die Straße mit besonderer Verkehrsbedeutung in Welschneudorf ist die Hauptstraße. Das Räumen übernimmt hierfür der Landesbetrieb Mobilität. Der Winterdienst bei allen anderen Straßen ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde, ohne Verpflichtung hierzu. Viele Gemeinden in der Bundesrepublik haben deshalb den Winterdienst auf den Nebenstraßen eingestellt. Die Ortsgemeinde Welschneudorf ist derzeit finanziell in der Lage, diese freiwillige Aufgabe erfüllen zu können.

Wie bereits in der vergangenen Woche dargestellt wird ab diesem Jahr der Räumdienst wieder durch den Gemeindearbeiter und seinem eigens dafür beschafften Traktor übernommen.  Es kann aber durchaus vorkommen, dass der Räumdienst nicht unverzüglich oder zeitnah an allen Stellen des Ortes gleichzeitig ausgeführt wird.

Darüber hinaus darf ich die Anwohner bitten, den Winterdienst gefahrlos zu ermöglichen. Bitte parken Sie ihre Fahrzeuge so, dass das Räumfahrzeug problemlos passieren kann. Die winterlichen Verhältnisse an sich stellen bereits eine gefährliche Situation — auch für die Räumfahrzeuge — dar. Nicht immer sind diese Konstellationen für die Fahrer beherrschbar. Sollten sich also aufgrund der Parksituation von Fahrzeugen gefährliche Verkehrslagen ergeben, ist der Winterdienst angehalten, diesen Bereich nicht zu räumen, damit die Fahrzeuge nicht beschädigt werden. Das ist eine Dienstanweisung an den Gemeindearbeiter!

Es macht in diesem Zusammenhang auch keinerlei Beschwerde Sinn, wenn der Grund in der Parksituation in der betroffenen Straße liegt. Dies bitte ich bei entsprechenden Vorhaltungen erst einmal zu überprüfen. Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs des Winterdienstes bitte ich daher um Ihre Mithilfe und Beachtung. 

Bernd Labonte, Ortsbürgermeister

Saisonauftakt “Rasenmäherzeit”

In diesem Jahr mussten viele Gartenbesitzer lange warten. Jetzt ist aber die Witterung so, dass überall die Rasenmäher zu sehen und insbesondere zu hören sind. Zur Erhaltung des nachbarlichen Friedens mache ich wie in jedem Jahr auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Betrieb von Rasenmähern und anderen Gartenarbeitsgeräten aufmerksam. Bitte beachten Sie die Spielregeln:

Rasenmäher dürfen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen. Besonders lärmintensive motorbetriebene Rasenmäher dürfen von Privatpersonen auch in der Zeit von 13 bis 15 Uhr nicht betrieben werden. Besonders lärmintensiv ist ein Gerät dann, wenn es bei einer Schnittbreite von weniger als 50 Zentimetern 96 Dezibel oder bei einer Schnittbreite, die kleiner als 120 Zentimeter ist, 100 Dezibel überschreitet.

Wer nicht darauf angewiesen ist, in der Mittagszeit den Rasen zu mähen, oder nicht sicher ist, ob der Rasenmäher lärmarm ist, sollte seiner Umgebung eine Lärmpause von 13 bis 15 Uhr gönnen. Gemäht werden darf in dieser Zeit nur, wenn das Gerät die Lärmgrenzen sicher nicht überschreitet; Rasenmäher tragen häufig ein Hinweisetikett. Für die gewerbliche Nutzung gibt es keine Einschränkungen zur Mittagszeit; der Gartenbaubetrieb muss also seine Arbeiten nicht unterbrechen.

Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Grastrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und -sammler dürfen – auch im gewerblichen Bereich – nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden.
Bei Störungen empfiehlt es sich, mit dem Verursacher zu sprechen und ihn zu bitten, die Betriebszeiten einzuhalten. Sollte dies keinen Erfolg bedingen, ist das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur der richtige Ansprechpartner. Wir hoffen doch alle, dass es dazu nicht kommen muss. Gegenseitige Rücksichtnahme hilft allen.

Bernd Labonte,Ortsbürgermeister

Rat mit neuen Gesichtern

Vorläufiges Ergebnis der Gemeinderatswahl. (Grafik: Stat. Landesamt - Wahlleiter)
Vorläufiges Ergebnis der Gemeinderatswahl. (Grafik: Stat. Landesamt – Wahlleiter)

Welschneudorf hat gewählt und dem Gemeinderat ein Facelifting verabreicht. Abgesehen davon, dass Thomas Schmidt, bis  dato Ortsbürgermeister, nicht mehr kandidierte, standen auch die bisherigen Ratsmitglieder Albrecht Fetz, Andre Fetz, Annette Schmidt und Toni Schäfer nicht mehr für eine Wahl zur Verfügung. Dafür rückten ein paar neue Gesichter in den Rat: Neben den “alten Hasen” Bernd Labonte, Dirk Schuster, Rainer Kilian, Andreas Spitzhorn, Christina Rücker und Franz Billaudelle sitzen jetzt Bernd Lehmler, Thomas Heibel, Siegfried Schmidt, Daniel Billaudelle und Lambert Stahlhofen mit am Ratstisch. Rat mit neuen Gesichtern weiterlesen