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    Vom Laub des Nachbarn

    Vom Laub des Nachbarn Die Spaltung der Gesellschaft bis hin in den letzten Weiler nimmt zu. Das scheint sogar eine jeweils jahreszeitliche Einfärbung zu haben: So sah sich unser Ortsbürgermeister offenbar durch entsprechende Beschwerden veranlasst, im wöchentlichen Mitteilungsblatt die Bürger darauf hinzuweisen, dass man sich zwar mit Herbstlaub im Allgemeinen abfinden muss. Im Besonderen allerdings kann übermäßiger Laubfall aus Nachbars Garten zum ökonomisch begründeten Streitfall geraten.

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    Unter Umständen gibt’s „Rente“ fürs Herbstlaub

    (art) Derzeit hinterlässt der Herbst fast überall seine Spuren in Form von Laub. Und das macht oft genug auch vor Nachbarszäunen nicht Halt. Für manchen stellt sich dabei die Frage, ob man das Herbstlaub des Nachbarn dulden und selbst beseitigen muss. Laut Ortsbürgermeister Bernd Labonte gilt dazu folgendes: Mit Herbstlaub muss man sich abfinden, auch mit dem des Nachbarn. Die Sachlage ist nur dann anders, wenn zum Beispiel deutlich mehr Laub als üblich über den Zaun auf das eigene Grundstück fällt. Verstopfen fremde Blätter, Nadeln und Zapfen mehrfach die Dachrinne oder muss der Betroffene wegen Laubfalls häufig kehren und unter Umständen das Garagendach reinigen, kann sogar finanzieller Ausgleich vom Nachbarn…