Rund 1000 Meter lang ist die Ortsdurchfahrt Welschneudorf der Landesstraße 327. Auf dieser Strecke gibt es einen Fußgängerüberweg (FGÜ) unmittelbar an der Einmündung der Arzbacher Straße, gleich vor dem Rathaus. Im direkten Umfeld des FGÜ gibt es drei Einzelhandelsgeschäfte, außerdem zwei weitere Straßeneinmündungen sowie zwei Bushaltestellen. Schätzungsweise 90 Prozent der schulpflichtigen sowie der Vorschulkinder, schätzt Lambert Stahlhofen, der auch Ratsmitglied und Beigeordneter der Ortsgemeinde ist, müssen die innerörtliche Durchgangsstraße in diesem Bereich überqueren, um zum Kindergarten oder zur Schule zu gelangen. „Warum also“, fragt sich Stahlhofen, „sollte in diesem Abschnitt der L 327 nicht auch zusätzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer gelten?“ Stahlhofen verweist auf das Beispiel Niederelbert, wo mit der Begründung erschwerter Zufahrten von drei Ortsstraßen auf die L 327 ein Tempo-30-Bereich eingerichtet worden sei.
Der Ortsgemeinderat hat sich schon mehrfach mit diesem Thema beschäftigt, zuletzt im Jahr 2015. Damals wies Ortsbürgermeister Bernd Labonte im amtlichen Teil des Wochenblatts der Verbandsgemeinde (VG) Montabaur auf Geschwindigkeitsmessungen an der Landesstraße hin, die demnach ergaben, dass „auch in einer Zeit größerer Verkehrsdichte (zwischen 16.30 und 18.30 Uhr) … mehr als 95 % aller Fahrzeuge an den Messpunkten sehr angepasst fahren und keine 50 km/h erreichen“. “Unmenschlich und bürokratisch überzogen” weiterlesen